Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
II. Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2. Der Vertrag gilt auch dann als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Polster Füllungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Bei Sonderanfertigungen (z.B. Polstermöbel mit Sondermaßen) sind Maßabweichungen von bis zu 3 cm vom Käufer zu tolerieren.
5. Der Verkäufer und dessen Lieferanten entwickeln ihre Möbel stetig weiter. Sollte es im Rahmen dieser Weiterentwicklung zu Abweichungen wie z.B. Veränderung der Polster Füllungen bei Polstermöbeln, usw. kommen, so sind solche Weiterentwicklungen vom Käufer zu tolerieren.
III. Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und sonstigen Materialien bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
IV. Lieferung
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftnorm.
2. Entscheidet sich der Käufer für die Anlieferung durch den Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten, so hat der Käufer dafür zu sorgen, dass für die Anlieferung ein adäquater Parkplatz in unmittelbarer Nähe vom Lieferort zur Verfügung steht (maximale Entfernung zum Lieferort sind 20 Meter) und ebenso, dass die Anfahrt zum Lieferort umsetzbar ist. Die Lieferung erfolgt in der Regel mit einem Transportfahrzeug von bis zu 7,5 Tonnen.
Ebenso ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Lieferort bzw. innerhalb des Lieferortes frei geräumt und groß genug ist. Sollte die Lieferung aufgrund von Platzproblemen (z.B. zu kleiner Hausflur) nicht durchführbar sein, so ist der Verkäufer oder dessen Vertreter dazu berechtigt das oder die Möbel vor dem Lieferort abzustellen (Bordsteinkante).
Besondere Anlieferungsschwierigkeiten sind dem Verkäufer mitzuteilen; bei Frei-Haus-Lieferungen können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
6. Der Käufer hat einen Lieferverzug von bis zur Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist zu akzeptieren.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Vl. Gewährleistung
1. Der Käufer kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung verlangen.
2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung oder höchstens zweifache Nacherfüllung fehl schlägt oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.
4. Für Unternehmer beträgt die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche ein Jahr ab Lieferung der Ware.
5. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche wegen Mängeln zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
Vll. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzten kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergericht-lichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
4. Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
Vlll. Zahlung
1. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer Vll. 4.
2. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
IX. Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.